08 May 2026, 10:12

Zweite Agostea-Auktion: Kult-Objekte aus Koblenz suchen neue Besitzer

Ein unordentliches, altes Foto eines großen Raums mit Säulen, Skulpturen und verschiedenen Bodenartikeln unter einer Decke mit Leuchtstangen.

Zweite Agostea-Auktion: Kult-Objekte aus Koblenz suchen neue Besitzer

Fans des legendären Koblenzer Nachtclubs Agostea erhalten eine weitere Chance, sich ein Stück seiner Geschichte zu sichern. Eine zweite Auktion läuft derzeit und bietet über 100 Objekte aus der Kultlocation an. Der Verkauf folgt auf eine erfolgreiche erste Runde Ende März, die Bieter aus ganz Europa anlockte.

Die erste Auktion im März stieß auf großes Interesse – Teilnehmer aus Belgien, Rumänien und der Schweiz boten um Erinnerungsstücke mit. Zu den kuriosesten Käufen zählte eine Slush-Eis-Maschine, die ein Ingenieur aus Zürich ersteigerte. Er hatte fälschlicherweise geglaubt, Koblenz sei die gleichnamige Schweizer Stadt, und reiste extra nach Deutschland, um sein Gewinnstück abzuholen.

Über 100 Exponate stehen nun in der zweiten Auktion bis zum 13. Mai zur Verfügung. Zu den Highlights zählen eine klassische Discokugel, eine Konfettikanone und sogar eine Massageliege. Viele lokale Unternehmen haben bereits Stücke aus der ersten Versteigerung erworben und sorgen so dafür, dass Teile des Agostea-Erbes in Koblenz bleiben.

Die Zukunft des Agostea-Geländes selbst ist noch ungewiss. Zwar wird ein gastronomisches Konzept in Betracht gezogen, doch stehen weder konkrete Pläne noch Betreiber fest. Wie es mit dem Gebäude weitergeht, bleibt offen, während die Stadt über die kulturelle Bedeutung des Clubs nachdenkt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die zweite Auktion gibt Fans bis zum 13. Mai die Möglichkeit, sich die verbleibenden Schätze der Agostea zu sichern. Einige Stücke werden in Koblenz bleiben und das Andenken an den Club in der Stadt bewahren. Unterdessen laufen die Diskussionen über die künftige Nutzung des Geländes weiter – ohne dass bisher verbindliche Entscheidungen gefallen wären.

Quelle