17 June 2026, 16:20

Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Namen bei Euro-Überweisungen

Wie die IBAN-Prüfung ab Oktober funktioniert

Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Namen bei Euro-Überweisungen

Ab dem 9. Oktober tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Umgang von Banken mit Euro-Überweisungen grundlegend verändert. Die sogenannte „Prüfung des Zahlungsempfängers“ (engl. Verification of Payee, VoP) soll Betrug bekämpfen, indem vor der Abwicklung einer Zahlung der Name des Empfängers mit der IBAN abgeglichen wird.

Ab Oktober müssen Banken vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob Name und Kontodetails übereinstimmen. Dies gilt für fast alle Euro-Zahlungen, einschließlich Echtzeitüberweisungen. Stimmen die Angaben überein, haftet die Bank, falls das Geld nicht beim vorgesehenen Empfänger ankommt.

Kunden erhalten künftig eine Warnung, wenn Name und IBAN nicht zueinander passen. Wer diese Hinweise ignoriert und die Überweisung dennoch tätigt, trägt im Falle von Betrug die volle Verantwortung. Banken erstatten Verluste nur dann, wenn der Kunde alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet hat und keine Schuld trifft.

Häufig werden Verbraucher durch gefälschte E-Mails oder fingierte Jobangebote dazu gebracht, Zahlungen an Kriminelle umzuleiten. Trotz der neuen Regeln bleiben die Aussichten für Opfer gering, ihr Geld zurückzuerhalten – bedingt durch bestehende rechtliche Lücken.

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Das neue System verlagert einen Teil der Verantwortung auf die Kunden, die Unstimmigkeiten erkennen müssen. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln übernehmen Banken keine Haftung für entstandene Schäden. Die Finanzaufsicht Bafin rät Verbrauchern, bei der Weitergabe von Kontodaten besonders wachsam zu sein, um nicht Opfer von Betrug zu werden.

Quelle