FKS kontrolliert Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und Arbeitszeiten
Janin FinkeFKS kontrolliert Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und Arbeitszeiten
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Reihe von stichprobenartigen Kontrollen in der deutschen Hotel- und Gastronomiebranche gestartet. Ziel der Aktion ist die Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen, darunter Mindestlohn- und Arbeitszeitregelungen. Der Sektor wurde aufgrund seiner großen Belegschaft und hohen Beschäftigungsintensität ausgewählt.
Zollbeamte prüfen dabei Geschäftsunterlagen wie Lohnabrechnungen und Finanzaufzeichnungen. Zudem führen sie Befragungen durch, um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu kontrollieren, der seit Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Auch Arbeitszeitnachweise werden genau unter die Lupe genommen.
Die Kontrollen können risikoorientiert erfolgen – von spontanen Stichproben bis hin zu umfassenden Prüfungen aller Beschäftigten. Die FKS überprüft zudem die ordnungsgemäße Mitführung und Vorlage von Ausweisdokumenten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der illegalen Beschäftigung von Ausländern sowie auf Sozialversicherungspflichten und dem missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen.
Mit über 2.600 Mitarbeitenden verfügt die FKS über die notwendigen Kapazitäten, um diese flächendeckenden Kontrollen durchzuführen. Die Ergebnisse der gezielten Prüfungen werden in einer Presseerklärung nächste Woche veröffentlicht.
Die Kampagne der FKS zielt auf zentrale Arbeitsstandards in einer bedeutenden Branche ab. Bei Verstößen drohen Unternehmen Sanktionen. Die offiziellen Erkenntnisse werden nach Abschluss der Kontrollen veröffentlicht.






