Energiewende auf Eis: Bundesregierung lockert Effizienzregeln für Rechenzentren drastisch
Agata HübelEnergiewende auf Eis: Bundesregierung lockert Effizienzregeln für Rechenzentren drastisch
Die deutsche Bundesregierung hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen und damit die Vorgaben für Betreiber von Rechenzentren erleichtert. Die Änderungen umfassen verlängerte Fristen und reduzierte Pflichten im Bereich Energiemanagement und Umweltschutz. Sowohl Kritiker als auch Befürworter haben bereits deutliche Positionen zu den Reformen bezogen.
Das ursprüngliche Gesetz richtete sich gezielt an Rechenzentrumsbetreiber, da diese durch ihren hohen Stromverbrauch und die Abwärmeproduktion ins Visier geraten waren. Es sah vor, dass sie ihren Strombedarf bis 2026 durch erneuerbare Energien ausgleichen und Abwärme möglichst nutzen müssen. Nun wurde die Frist für den Ausgleich durch Ökostrom auf 2030 verschoben.
Die Pflicht zur Abwärmenutzung entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist. Auch die Effizienzziele wurden gelockert: Betreiber haben nun vier statt zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Zudem müssen nur noch Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.
Das Bundeswirtschaftsministerium rechtfertigte die Änderungen mit Bürokratieabbau und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezeichnete die Reformen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft.
Die gelockerten Regeln stoßen jedoch auch auf Kritik. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Giganten“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft verurteilte ebenfalls die Abwägung der Regierung zwischen Klimaschutz und wirtschaftlichen Interessen.
