Diakonie Bethanien warnt vor Finanzierungslücken durch neue Pflegegesetze
Agata HübelDiakonie Bethanien warnt vor Finanzierungslücken durch neue Pflegegesetze
Die Diakonie Bethanien hat Bedenken gegen geplante Gesetzesänderungen geäußert, die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser betreffen. Die Organisation warnt, dass neue Regelungen die volle Erstattung von Tariferhöhungen verhindern könnten – die Einrichtungen müssten die Differenz dann selbst tragen.
Laut dem Pflegeumstrukturierungsgesetz soll die Verpflichtung zur Zahlung tariflicher Löhne von 2027 bis 2030 ausgesetzt werden. Ein weiteres Gesetz, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, sieht vor, dass Krankenhäuser bei überdurchschnittlichen Lohnerhöhungen nur noch 50 Prozent erstattet bekommen. Für Pflegeeinrichtungen sollen die Vergütungen strenger an festgelegte Obergrenzen geknüpft werden – die Differenz müssten die Einrichtungen selbst aufbringen.
Die Diakonie Bethanien, die ihre Mitarbeiter nach dem Kirchlichen Tarifvertrag der Diakonie (AVR) bezahlt, betont, dass faire Löhne gesetzlich vorgeschrieben seien. Dr. Stephan Ricken, Geschäftsführer der Einrichtung, besteht darauf, dass die Finanzierung dieser Löhne nicht gekürzt werden dürfe. Matthias Ruf, Vorsitzender des Vorstands, ergänzt, dass angemessene Bezahlung entscheidend sei, um Fachkräfte im Pflegebereich zu halten.
Gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden fordert die Diakonie Bethanien die Politiker auf, die volle Kostenerstattung beizubehalten. Sie warnt davor, Tariflöhne und finanzielle Entlastung gegeneinander auszuspielen – nachhaltige Pflege brauche ausreichend Personal und stabile Finanzierung. Ohne volle Erstattung drohten den Einrichtungen Finanzierungslücken. Die Diakonie betont, dass verlässliche Mittel notwendig seien, um Mitarbeiter zu halten und die Pflegequalität zu sichern. Die geplanten Gesetze könnten sowohl faire Löhne als auch die Stabilität des Pflegesektors gefährden.






