14 June 2026, 08:10

Apotheker klagt gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK – ein Existenzkampf

90.000 Euro Strafe: 'Wir Hätten Die Tabletten Zählen Sollen'

Apotheker klagt gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK – ein Existenzkampf

Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, steht vor einem Rechtsstreit um eine Rückforderung in Höhe von 87.000 Euro. Die Krankenkasse AOK Nordwest wirft ihm vor, gegen die deutsche Apothekenbetriebsordnung verstoßen zu haben, indem er Medikamente in übermäßigem Umfang abgegeben habe. Daraufhin hat Fehske nun Klage eingereicht, um die Entscheidung anzufechten.

Im konkreten Fall hatte Fehske einem Patienten zwei hochpreisige Packungen des Medikaments Idhifa auf getrennten Rezepten ausgehändigt. Die AOK Nordwest bewertete dies als unwirtschaftlich und strich die Erstattung vollständig. Die Kasse argumentierte, Fehske hätte die Tabletten im Voraus zählen und mit dem verschreibenden Arzt Rücksprache halten müssen, um eine Überverschreibung zu vermeiden.

Sein Fall wurde in einer Anhörung des Landtags Nordrhein-Westfalen geprüft. Sowohl die Krankenkasse als auch ihre Aufsichtsbehörde hielten die vollständige Streichung der Erstattung für gerechtfertigt. Fehske hingegen sieht in solchen Rückforderungsrisiken eine existenzielle Bedrohung für seine Apotheke – zusätzlich zu ausstehenden Rechnungen von privatversicherten, verstorbenen Kunden.

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Das Gerichtsverfahren könnte sich über Jahre hinziehen. Fehske rechnet nicht vor 2028 mit einer mündlichen Verhandlung, da Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oft langwierig sind. Die finanzielle und emotionale Belastung hat bereits seine Motivation und Freude an der Arbeit beeinträchtigt.

Die Klage gegen die Rückforderung reichte Fehske am Freitag ein. Der Streit wirft ein Schlaglicht auf die Spannungen zwischen Apotheken und Krankenkassen bei der Rezeptabwicklung und Kostenkontrolle. Das Urteil könnte prägedend für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft sein.

Quelle