AfD-NRW stellt Richter Beucker im Parteiausschlussverfahren gegen Schramm infrage
Janin FinkeAfD-NRW stellt Richter Beucker im Parteiausschlussverfahren gegen Schramm infrage
In Nordrhein-Westfalen ist ein Antrag auf Abberufung des Richters Hartmut Beucker im Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm eingereicht worden. Der Landesvorstand brachte den Antrag am 26. September ein und begründete ihn mit Bedenken wegen möglicher Befangenheit. Schramm, ein AfD-Funktionär aus Wuppertal, sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er habe während seines Militärdienstes in der Ukraine gegen Russland parteiisches Verhalten an den Tag gelegt.
Schramm weist die Anschuldigungen zurück und genießt weiterhin starke Unterstützung in seinem örtlichen Parteiverband.
Der Antrag argumentiert, dass Beuckers Verbindungen zu Schramm sowie seine Rolle im Aufnahmeverfahren Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufkommen lassen. Beucker, der der AfD-Fraktion im Landtag angehört, teilt mit Sven Tritschler – Schramm’s Arbeitgeber im Landtag – die politische Gesinnung. Diese Verbindung hat Sorgen genährt, dass Beuckers Urteile von persönlichen oder politischen Loyalitäten beeinflusst sein könnten.
Das Landesparteigericht muss nun entscheiden, ob Beucker sich aus dem Verfahren zurückziehen soll. Der Antrag betont, dass die Gründe für eine Ablehnung „eindeutig“ seien und nicht vom Tisch gewischt werden könnten, was die Befürchtungen einer Voreingenommenheit im Prozess weiter schüre.
Trotz des laufenden Ausschlussverfahrens kandidierte Schramm kürzlich erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat. Seine Doppelfunktion als lokaler AfD-Vertreter und Mitarbeiter Tritschlers hat die Debatte über seine Neutralität zusätzlich angeheizt. Auf Nachfrage zur Abberufungsforderung reagierte Schramm gegenüber der Jungen Freiheit abfällig: „AfD NRW macht AfD-NRW-Dinge.“
Schramm’s Unterstützer im Wuppertaler Kreisverband stehen weiterhin hinter ihm und weisen Vorwürfe parteiischen Verhaltens zurück. Dennoch bleibt sein militärisches Engagement in der Ukraine ein zentraler Streitpunkt im Ausschlussverfahren.
Das Parteigericht wird nun den Antrag prüfen und bewerten, ob Beuckers Mitwirkung die Fairness des Verfahrens gefährden könnte. Sollte der Antrag stattgegeben werden, könnte sich das Ausschlussverfahren gegen Schramm verzögern. Das Ergebnis könnte zudem einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie die AfD künftig mit internen Konflikten umgeht, an denen Mitglieder mit engen politischen oder persönlichen Verbindungen beteiligt sind.






