Zoll stoppt Schmuggel eines verbotenen Wärmebild-Zielfernrohrs auf der A44
Agata HübelZoll stoppt Schmuggel eines verbotenen Wärmebild-Zielfernrohrs auf der A44
Zollbeamte entdeckten bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A44 ein verbotenes Wärmebild-Zielfernrohr für Gewehre. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, war in einem Paket versteckt, das sich in einem in Rumänien zugelassenen Transporter befand. Zwei rumänische Staatsbürger, die von Großbritannien nach Rumänien unterwegs waren, müssen sich nun wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Waffengesetz strafrechtlich verantworten.
Die Entdeckung gelang, als Beamte einen Transporter anhielten, der einen gebrauchten BMW X6 mit defektem Turbolader anhängte. Im Paket fanden sie ein Wärmebildgerät mit Montageschiene, das sich für Schusswaffen eignet. Solche Geräte sind gemäß dem deutschen Waffengesetz (WaffG) verboten.
Die beiden Männer, die angaben, für eine Transportfirma zu arbeiten, konnten keine ordnungsgemäßen Deklarationen für die Ware vorlegen. Sie mussten vor der Weiterfahrt ausstehende Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 3.250 Euro sowie eine gerichtlich angeordnete Sicherheitsleistung von 4.000 Euro begleichen. Das Zielfernrohr wurde sofort als verbotenes Gut beschlagnahmt.
Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einreisen, haben Freigrenzen zwischen 175 und 430 Euro – je nach Beförderungsart und Alter. Die Männer überschritten diese Grenzen jedoch, was die Beamten misstrauisch machte. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat den Zoll nun mit weiteren Ermittlungen in dem Fall beauftragt.
Obwohl die allgemeinen Zollstatistiken stabile Beschlagnahmungsraten illegaler Waren an deutschen Grenzen zeigen, gibt es keine spezifischen Daten zu Schmuggeltrends entlang der A44 in den letzten fünf Jahren. Offizielle Stellen wie das Zollkriminalamt veröffentlichen keine autobahnspezifischen Auswertungen für diese Route.
Die beiden Rumänen bleiben wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Steuerhinterziehung unter Ermittlung. Das beschlagnahmte Wärmebildgerät wird nicht zurückgegeben, und die Behörden prüfen weiterhin die Umstände des Transports. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, nicht deklarierte und verbotene Waren an der Einreise nach Deutschland zu hindern.






