Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück
Janin FinkeZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück
Deutsche Zollbeamte haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Samen, deren Wert sich auf Zehntausende Euro beläuft, waren bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze Anfang August 2025 beschlagnahmt worden. Die Behörden bestätigten ihren legalen Status, bevor sie die Freigabe am 22. Oktober 2025 erteilten.
Die Sendung war im Kreis Viersen im Rahmen standardmäßiger Grenzkontrollen abgefangen worden. In Kisten entdeckten die Beamten die Samen säuberlich in kleinen Tütchen verpackt. Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen eingeführt werden.
Es schlossen sich Ermittlungen an, an denen sowohl der Zoll als auch die Staatsanwaltschaft beteiligt waren. Nach Prüfung des Falls stellten die Behörden fest, dass die Samen den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Das niederländische Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, konnte die Sendung anschließend beim Zollamt in Krefeld abholen.
Mit der Rückgabe der Samen ist das Verfahren abgeschlossen. Da die Lieferung den geltenden Bestimmungen entsprach, wurden keine Anklagen erhoben. Das Unternehmen kann nun seine Handelstätigkeiten mit dem zurückerhaltenen Bestand wiederaufnehmen.






