Wüst will Datenschutzbeauftragte abschaffen – und löst damit einen Eklat aus
Janin FinkeWüst will Datenschutzbeauftragte abschaffen – und löst damit einen Eklat aus
Hendrik Wüst, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat vorgeschlagen, das Amt der Landesdatenschutzbeauftragten abzuschaffen. Er begründet dies mit Bürokratieabbau und einer Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung. Doch der Plan stößt bereits auf scharfe Kritik von politischen Gegnern und Rechtsexperten.
Die amtierende Datenschutzbeauftragte, Bettina Gayk, wies den Vorschlag umgehend zurück. Sie betont, dass Wüst sowohl die Landesverfassung als auch das Grundgesetz ändern müsste, um sie ihres Amtes zu entheben.
Gayks Behörde bearbeitet derzeit Bürgerbeschwerden, berät die Landesregierung bei neuen Gesetzen und überprüft, ob Landesbehörden die Datenschutzbestimmungen einhalten. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Umgangs mit Daten in sozialen Medien sowie aufkommender Fragen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. In ganz Deutschland verzeichnen die Landesdatenschutzbehörden seit 2021 einen Anstieg der Fallzahlen, wobei die Zahlen zwischen den Regionen stark variieren.
Die Kritik an Wüsts Vorstoß ließ nicht lange auf sich warten. Hartmut Ganzke, Sprecher der SPD, nannte den Plan leichtsinnig und verglich ihn mit der Idee, 'den Türsteher zu feuern, nur weil die Schlange zu lang ist'. Er warnte, dass die Abschaffung des Amtes den Schutz persönlicher Daten der Bürger gefährden würde. Die SPD kündigte an, den Plan zu blockieren, und forderte einen sofortigen Stopp der Diskussionen.
Auch rechtlich gibt es Bedenken. Der Verfassungsrechtler Jonas Botta argumentierte, dass die Abschaffung des Amtes voraussichtlich Änderungen am Grundgesetz erfordern würde. Julia Eisentraut von den Grünen schlug stattdessen eine Reform der Struktur der Datenschutzbehörden vor, lehnte eine vollständige Abschaffung jedoch ab.
Wüsts Effizienzbestreben hat eine breitere Debatte ausgelöst. Befürworter behaupten, eine Straffung des Systems könnte Verzögerungen verringern, während Gegner auf die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten als entscheidend für den Schutz der Privatsphäre pochen. Der Streit dreht sich nun darum, ob die rechtlichen und praktischen Hürden den Vorschlag undurchführbar machen.
Der Plan bleibt umstritten – mit rechtlichen, politischen und praktischen Hindernissen. Gayks Behörde arbeitet unterdessen weiter und bearbeitet eine wachsende Zahl von Datenschutzfällen. Jede Änderung würde erhebliche Rechtsreformen und eine breite politische Einigung erfordern.






