Windpark-Sieg vor Gericht: Flugverein scheitert mit Klagestopp gegen Windräder in NRW
Toralf ZänkerDrachenflieger-Gleiter scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark-Sieg vor Gericht: Flugverein scheitert mit Klagestopp gegen Windräder in NRW
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem ein Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Projekts in einer ausgewiesenen Windenergiezone.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken und beeinträchtige den Flugbetrieb. Sein Fluggelände gehört zu den aktivsten in der Region. Die Gruppe beantragte eine einstweilige Verfügung, um den Bau zu stoppen, da Turbulenzen durch die Anlagen Piloten gefährden könnten.
Das Gericht fand jedoch keine Belege dafür, dass die Windräder bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h gefährliche Turbulenzen erzeugen würden. Zudem verwies es darauf, dass Flüge aus Sicherheitsgründen bereits bei Windstärken über 30 km/h untersagt sind. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Flugbetrieb unter diesen Bedingungen weitgehend unverändert fortgeführt werden könne.
In seiner Begründung betonte das Gericht, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei. Das Projekt liegt in einer Zone, die im Regionalplan für Windenergie ausgewiesen ist. Die Behörden hatten die Risiken zuvor geprüft und das Vorhaben ohne zusätzliche Auflagen für den Flugbetrieb genehmigt.
Mit der Abweisung der einstweiligen Verfügung kann der Windpark nun wie geplant gebaut werden. Das Urteil bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für die Flüge des Vereins weiterhin ausreichen. Aktuell stehen dem Bau keine weiteren rechtlichen Hindernisse im Weg.






