01 February 2026, 06:15

Warnstreik im ÖPNV NRW: Schulen bestehen auf Präsenzpflicht trotz Bahn-Chaos

Eine Gruppe von Menschen, einige mit Taschen, geht auf einer Straße vor einem Schulbus, umgeben von Gebäuden, Bäumen und Laternen unter einem klaren blauen Himmel.

Warnstreik im ÖPNV NRW: Schulen bestehen auf Präsenzpflicht trotz Bahn-Chaos

Warnstreik im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen behindert Reisen am Montag, den 2. Februar 2026

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Ein Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen wird am kommenden Montag, den 2. Februar 2026, zu erheblichen Behinderungen führen. Dennoch haben Schulen Eltern daran erinnert, dass die Schulpflicht weiterhin besteht. Die Behörden betonen, dass Kinder ihren Unterricht besuchen müssen – es sei denn, die Anreise wird in Einzelfällen als unzumutbar eingestuft.

Der von ver.di NRW organisierte Ausstand betrifft rund 30.000 Beschäftigte bei 30 Verkehrsunternehmen. Besonders in den Ballungsräumen am Rhein und im Ruhrgebiet müssen Reisende mit Verspätungen oder Ausfällen bei Bussen und der Bahn rechnen.

Eltern wurden aufgefordert, für ihre Kinder alternative Transportmöglichkeiten zu organisieren. Schulen und Familien sollten sich frühzeitig auf mögliche Einschränkungen vorbereiten. Als Unterstützung werden digitale Aufgaben bereitgestellt, diese ersetzen jedoch nicht den Präsenzunterricht.

Schulfehlzeiten werden nur dann genehmigt, wenn die Anreise im Einzelfall als unsicher oder undurchführbar bewertet wird. Das Bildungsministerium des Landes hat klargestellt, dass ein Fernbleiben allein wegen des Streiks nicht entschuldigt wird.

Der Streik unterstreicht die Notwendigkeit von Notfallplänen für künftige Verkehrsstörungen. Die Schulen werden weiterhin auf die Einhaltung der Anwesenheitspflicht bestehen, wobei Ausnahmen nur in Fällen gelten, in denen die Anreise tatsächlich unmöglich ist. Die Verantwortung, dass Kinder pünktlich im Unterricht erscheinen, liegt auch während der Arbeitsniederlegung bei den Eltern.