Verfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Neue Aufsichtsbehörde bleibt bestehen
Agata HübelPolizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Neue Aufsichtsbehörde bleibt bestehen
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen die neue unabhängige Polizeiaufsichtsbehörde des Landes abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und argumentiert, das Gesetz untergrabe die Unabhängigkeit der Behörde. Doch das Gericht entschied, dass die Gewerkschaft von vornherein nicht befugt war, den Fall vorzubringen.
Das Gesetz zur Schaffung der unabhängigen Polizeiaufsichtsstelle war im März 2025 vom NRW-Landtag verabschiedet worden. Es räumt der Beauftragten, Gisela Freimuth, die Befugnis ein, Polizeiverhalten sowohl während als auch nach Strafverfahren zu untersuchen. Die Gewerkschaft hatte kritisiert, dass diese Regelung keine echte Unabhängigkeit der Stelle gewährleiste.
Mit der Entscheidung des Gerichts ist der Weg für das neue Kontrollsystem frei – ohne weitere rechtliche Hindernisse. Gisela Freimuth wird nun ihr Amt als unabhängige Polizeibeauftragte in Nordrhein-Westfalen antreten. Das Gesetz bleibt in Kraft, und der Gewerkschaft stehen keine weiteren Rechtsmittel mehr zur Verfügung.






