Verbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen umstrittenem Handgepäck-Tarif
Agata HübelVerbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen umstrittenem Handgepäck-Tarif
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Eurowings wegen der Handgepäckregeln im Basistarif eingereicht. Die Organisation wirft der Airline vor, Passagiere unzulässig auf ein kleines persönliches Gepäckstück zu beschränken. Sie fordert nun Änderungen bei der Bewerbung und dem Verkauf des Tarifs.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer täuscht der aktuelle Basistarif von Eurowings Reisende. Laut den Bestimmungen dürfen Passagiere nur ein kleines Gepäckstück wie eine Handtasche oder Laptoptasche ohne Zusatzkosten mitnehmen. Für ein standardmäßiges Handgepäckstück wird eine zusätzliche Gebühr fällig – eine Praxis, die der Verband als ungerecht kritisiert.
Eurowings verteidigt seine Vorgehensweise. Die Airline betont, dass ihre Regeln den deutschen und EU-Vorschriften entsprechen. Zudem besteht sie darauf, dass ihre Tarifstruktur transparent, fair und an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet sei. Dies ist nicht der erste Fall dieser Art: Dieselbe Verbraucherorganisation hatte bereits andere Airlines wegen ähnlicher Handgepäckbestimmungen verklagt. Das Verfahren läuft derzeit, ein Urteil steht noch aus.
Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte Eurowings gezwungen werden, den Basistarif anzupassen oder standardmäßig ein Handgepäckstück einzuschließen. Ein solches Urteil könnte zudem Präzedenzfall für andere Billigfluggesellschaften in Deutschland werden. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten, während die juristische Auseinandersetzung weitergeht.






