Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Toralf ZänkerVerbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Am 11. Juli 2025 entdeckten Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät gehörte einem 42-jährigen Marokkaner, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete.
Der Elektroschocker wurde bei einer routinemäßigen Gepäckkontrolle gefunden. Ihm fehlte das vorgeschriebene Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten Elektroschocker ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen.
Der Reisende gab gegenüber den Beamten an, das Gerät einem Freund überreichen zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite. Die Polizei beschlagnahmte den Elektroschocker und leitete ein Strafverfahren gegen den Mann nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein.
Nach Abschluss der Ermittlungen durften die Behörden den Mann seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen. Der Elektroschocker verblieb jedoch in polizeilichem Gewahrsam. Wegen des Verdachts auf Besitz einer verbotenen Waffe läuft das Verfahren nun nach deutschem Recht.






