Urteil kippt Grundsteuer-Sätze: Städte handelten rechtswidrig und lösen politische Debatte aus
Janin FinkeUrteil kippt Grundsteuer-Sätze: Städte handelten rechtswidrig und lösen politische Debatte aus
Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU ruft zu Besonnenheit auf
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Bemessung der Grundsteuer für nichtwohnliche Immobilien in ihren jeweiligen Kommunen verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der "politischen Landschaft Solingens" für Wirbel gesorgt.
6. Dezember 2025, 07:52 Uhr
Ein aktuelles Gerichtsurteil zu den Grundsteuersätzen hat in Solingen und darüber hinaus für Kontroversen gesorgt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am 4. Dezember 2025 höhere Steuerbewertungen für gewerbliche Immobilien für rechtswidrig. Die Entscheidung hat nun eine politische Debatte ausgelöst und zu Mahnungen zur Vorsicht seitens lokaler Verantwortungsträger geführt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Städte wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen durch die Erhebung höherer Sätze für nichtwohnliche Grundstücke gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen hätten. Das Urteil hat die politische Szene in Solingen verunsichert, wo nun überprüft wird, wie mit der Thematik umgegangen werden soll.
Die Entscheidung setzt die Kommunalverwaltungen unter Handlungsdruck – insbesondere in Solingen, wo die Verantwortlichen nun über das weitere Vorgehen entscheiden müssen. Da noch Rechtsmittel möglich sind und vorerst keine unmittelbaren Änderungen geplant sind, wird die Diskussion über eine faire Bemessung der Grundsteuer anhalten. Das Ergebnis könnte prägend dafür sein, wie Städte künftig ihre Steuersätze festlegen.






