18 March 2026, 00:20

Streit um teure Medikamente: Laumann und Streeck uneins über Therapien für Hochbetagte

Plakat, das zeigt, dass Amerikaner zwei bis drei Mal mehr für Medikamente gezahlt haben als andere Länder, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Streit um teure Medikamente: Laumann und Streeck uneins über Therapien für Hochbetagte

In Nordrhein-Westfalen ist ein Streit zwischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck, über den Einsatz teurer Medikamente bei hochbetagten Patienten entbrannt. Streeck, ein Gesundheitsexperte der CDU, hatte strengere Regeln für die Verordnung bestimmter Arzneimittel an ältere Menschen gefordert. Laumann hingegen besteht darauf, dass solche Entscheidungen bei Ärzten und nicht bei Politikern liegen sollten.

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Streeck argumentierte, die ärztliche Selbstverwaltung solle klarere Lebensphasen definieren, in denen bestimmte Behandlungen weniger sinnvoll sein könnten. Er schlug verbindliche Leitlinien vor, um die Verordnung kostspieliger Medikamente für sehr alte Patienten einzugrenzen – mit dem Ziel, die Versorgung zu verbessern und Ressourcen gezielter einzusetzen.

Laumann wies den Vorschlag entschieden zurück. Politiker dürften sich seiner Meinung nach nicht in medizinische Entscheidungen einmischen; vielmehr obliege es Ärzten und den Selbstverwaltungsorganen zu bestimmen, wer welche Therapien erhält.

In anderen Bundesländern oder auf EU-Ebene gibt es derzeit keine breite Debatte über altersbasierte Einschränkungen bei Hochpreis-Medikamenten. Die aktuellen Diskussionen konzentrieren sich stattdessen auf die Kostenkontrolle bei teuren Arzneimitteln wie Biologika – etwa über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und Nutzenbewertungen des IQWiG. Alter spielt dabei explizit keine Rolle als Kriterium.

Der Konflikt zeigt unterschiedliche Auffassungen darüber, wie teure Behandlungen für ältere Patienten gesteuert werden sollten. Während Streeck auf verbindliche Vorgaben drängt, setzt Laumann auf die Entscheidungshoheit der ärztlichen Selbstverwaltung. Bisher zeichnen sich jedoch keine weitergehenden regulatorischen Änderungen zu altersbezogenen Arzneimittel-Beschränkungen ab.

Quelle