Streit um Altenberger-Dom-Straße: Bürgerbeteiligung reicht – kein Planfeststellungsverfahren nötig
Salvatore HarloffStreit um Altenberger-Dom-Straße: Bürgerbeteiligung reicht – kein Planfeststellungsverfahren nötig
Kürzlich wurde Beschwerde gegen die Pläne der Stadt zur Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße eingelegt. Anwohner argumentierten, dass vor Baubeginn ein formelles Planfeststellungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Die örtliche Behörde hat nun jedoch zugunsten der Stadt entschieden und bestätigt, dass ein solches Verfahren rechtlich nicht erforderlich war.
Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob die geplanten Änderungen nach nordrhein-westfälischem Recht als grundlegender Umbau zu werten seien. Die Stadt vertrat die Auffassung, dass es sich lediglich um eine Instandsetzung und Optimierung der bestehenden Infrastruktur handele, nicht aber um eine Erweiterung. Beamte bestätigten diese Position und betonten, dass weder neue Fahrspuren noch eine Kapazitätserweiterung vorgesehen seien.
Obwohl keine rechtliche Verpflichtung bestand, hatte die Stadt bereits Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung geschaffen. Ziel der Umgestaltung ist es, die Straße zu modernisieren, die Sicherheit zu erhöhen und Staus zu verringern. Nach Prüfung des Falls bestätigte die Behörde des Rheinisch-Bergischen Kreises die Haltung der Stadt und wies die Beschwerde zurück.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Stadt ihre geplanten Verbesserungen ohne weitere rechtliche Verzögerungen umsetzen kann. Die Neugestaltung wird als Instandhaltungsprojekt und nicht als vollständige Neuentwicklung vorangetrieben. In den kommenden Monaten werden die Anwohner daher Upgrades in puncto Sicherheit und Effizienz der Straße erleben.






