Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Grundschul-Förderverein – und setzt auf Krypto
Salvatore HarloffSteuerberater veruntreut Geld aus der Unterstützung des Elternvereins einer Grundschule - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Grundschul-Förderverein – und setzt auf Krypto
Ein Steuerberater ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er Gelder einer Grundschulfördervereins veruntreut hatte. Der 59-jährige Mann gestand, zwischen 2021 und 2022 fast 165.000 Euro von dem Vereinskonto auf sein eigenes übergewiesen zu haben.
Der Fall begann, als der Angeklagte Mittel des Vereins auf sein privates Konto umleitete. Zudem behielt er 19.000 Euro in bar, die eigentlich für den Verein eingezahlt werden sollten. Statt das Geld wie vorgesehen zu verwenden, investierte er die gestohlene Summe in Kryptowährungen.
Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte zunächst in der Sache, doch der Angeklagte legte Berufung ein. Er argumentierte, die vollständige Rückzahlung nach Einleitung des Strafverfahrens müsse seine Schuld aufheben. Sowohl die Oberstaatsanwältin als auch das Landgericht wiesen diesen Einwand zurück: Eine Rückerstattung lösche weder die kriminelle Absicht noch den entstandenen finanziellen Schaden aus.
Vor dem Landgericht Düsseldorf akzeptierte der Steuerberater schließlich die Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er im Rahmen seiner Bewährungszeit 5.000 Euro an den Förderverein der Grundschule als Wiedergutmachung zahlen.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Verurteilte einer Haftstrafe entgeht, sofern er die Bewährungsauflagen erfüllt. Das Urteil unterstreicht, dass eine Rückzahlung allein die strafrechtliche Verantwortung für Untreue nicht aufhebt. Der Verein erhält im Rahmen der Wiedergutmachungsanordnung 5.000 Euro.






