Silvesterfeuerwerk: Wer zahlt bei Unfällen und Schäden durch Böller?
Salvatore HarloffSilvesterfeuerwerk: Wer zahlt bei Unfällen und Schäden durch Böller?
Silvesterfeuerwerk bringt Feiern – und Risiken mit sich Die Knallerei zu Silvester ist für viele ein Grund zur Freude, birgt aber auch Gefahren. Durch Feuerwerk verursachte Unfälle heute können Sachschäden anrichten und Menschen verletzen. Versicherungen springen ein, um die Kosten zu tragen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In Deutschland regeln verschiedene Policen die Schäden durch Feuerwerk. Die Hausratversicherung übernimmt zerstörte Möbel, während die Gebäudeversicherung für strukturelle Schäden an Immobilien aufkommt. Wird ein Auto beschädigt, greift die Vollkaskoversicherung.
Anders verhält es sich bei Personenschäden. Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die man anderen zufügt – allerdings nur, wenn der Verursacher ermittelt werden kann. Gelingt das nicht, müssen Geschädigte unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen. Bei Selbstverletzungen springt stattdessen die Krankenversicherung ein.
Unfälle auf Partys sind in der Regel abgedeckt, vorsätzliche Schäden jedoch ausgeschlossen. Auch bei grober Fahrlässigkeit verweigern Versicherer die Leistung. Zwar ist der Nachweis von Absicht oft schwierig, wird sie aber später entdeckt, kann der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung verpflichtet werden.
Bei schweren Verletzungen hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung mit finanzieller Unterstützung. Eine Unfallversicherung übernimmt Arztkosten und langfristige gesundheitliche Folgen. Fehlt der Beweis, wer den Schaden verursacht hat, bleiben Geschädigte auf ihre eigenen Policen angewiesen.
Feuerwerksunfälle können teure Reparaturen und Arztrechnungen nach sich ziehen. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, hängt von der Art des Schadens und der Frage ab, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel waren. Versicherungsnehmer sollten ihre Vertragsbedingungen prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.






