Schärfere Tierschutzregeln: Gewerbliche Händler brauchen jetzt Genehmigung für den Umgang mit Tieren
Salvatore HarloffSchärfere Tierschutzregeln: Gewerbliche Händler brauchen jetzt Genehmigung für den Umgang mit Tieren
Neue Vorschriften im deutschen Tierschutzrecht verschärfen die Kontrollen im gewerblichen Handel mit Wirbeltieren. Die Änderungen schaffen bisherige Ausnahmeregelungen ab, nachdem es wiederholt zu Verstößen gegen Transportstandards gekommen war. Unternehmen müssen nun vor dem Halten, Züchten oder Handel mit Tieren zu gewerblichen Zwecken eine Genehmigung einholen.
Das Verfahren umfasst strenge Prüfungen der Fachkenntnisse, der räumlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung der Tierschutzvorschriften. Lokale Behörden wie der Landkreis Celle sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig und können während der Prüfung zusätzliche Unterlagen anfordern.
Nach § 11 des deutschen Tierschutzgesetzes müssen Unternehmen, die mit Wirbeltieren handeln, nun formelle Anträge stellen. Diese müssen den Nachweis von Fachwissen, geeigneten Einrichtungen sowie die Einhaltung der durch Bundesverordnungen festgelegten Tierschutzstandards umfassen. Die Behörden haben bis zu vier Monate Zeit für eine Entscheidung, wobei eine Verlängerung um zwei weitere Monate möglich ist, falls erforderlich.
Das Gesetz gilt für alle gewerblichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren – von der Zucht und Ausstellung bis hin zu Transport und Verkauf. Selbst wenn ein Unternehmen den Transport an Dritte auslagert, bleibt es rechtlich für das Wohl der Tiere verantwortlich. Das Unternehmen, das den Transport organisiert – also den Transportunternehmer auswählt und die Bedingungen festlegt –, muss sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Bisher waren einige Händler von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Aufgrund wiederholter Verstöße gegen Transportstandards wurde diese Ausnahme jedoch gestrichen. Nun müssen alle Unternehmen im gewerblichen Tierhandel dasselbe strenge Zulassungsverfahren durchlaufen.
Die örtlichen Behörden, wie etwa der Landkreis Celle, sind für die Genehmigungen zuständig. Sie überprüfen die Qualifikationen, inspizieren die Einrichtungen und können im Rahmen der Prüfung weitere Dokumente anfordern. Ziel ist es, Verstöße gegen den Tierschutz von vornherein zu verhindern.
Transportunternehmen unterliegen zwar weiterhin eigenen rechtlichen Pflichten, doch die neuen Regelungen stellen klar, dass die Verantwortung für den Transport letztlich beim Auftraggeber liegt. Dazu gehört auch die Gewährleistung einer artgerechten Behandlung der Tiere während der gesamten Reise – unabhängig davon, wer den Transport physisch durchführt.
Die überarbeitete Gesetzgebung schließt Schlupflöcher, die es einigen Händlern bisher ermöglichten, die Genehmigungspflicht zu umgehen. Unternehmen müssen nun vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die Einhaltung der Vorschriften nachweisen, wobei den Behörden klare Fristen für ihre Entscheidungen vorgegeben sind. Zudem liegt die Verantwortung für den Tierschutz während des Transports eindeutig beim Unternehmen, das den Versand organisiert – und nicht allein beim Transportunternehmen.
Die lokalen Behörden werden die Einhaltung der Regeln überwachen, um Verstöße zu reduzieren und die Bedingungen für Tiere im gewerblichen Handel zu verbessern.






