Rewe verklagt: Verbraucherzentrale rügt intransparente Rabattwerbung in der App
Janin FinkeRewe verklagt: Verbraucherzentrale rügt intransparente Rabattwerbung in der App
In Deutschland entbrennt ein Rechtsstreit darüber, wie Supermärkte Rabatte in ihren Apps bewerben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Handelskonzern Rewe verklagt – mit der Begründung, der Einzelhändler gebe wesentliche Preisinformationen nicht an. Im Kern geht es um die Frage, ob Kundinnen und Kunden tatsächlich beurteilen können, ob ein Angebot echt ist oder nur geschicktes Marketing.
Im Mittelpunkt der Klage steht die Rewe-App, die Gutscheine wie "2 Euro Rabatt auf Söhnlein Brillant Sekt" anbietet. Doch der ursprüngliche Preis wird nirgends genannt, sodass Verbraucher nicht erkennen können, wie hoch die tatsächliche Ersparnis ist. Verbraucherschützer argumentieren, dies verstoße gegen die Paragrafen 3 sowie 5a Absatz 1 und 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da Kunden nicht prüfen könnten, ob das Angebot fair sei.
Das Problem beschränkt sich nicht auf die App. Auch in den Filialen werben Plakate mit ähnlichen Angeboten – ohne den regulären Preis des Produkts zu nennen. Diese mangelnde Transparenz, so die Verbraucherzentrale, verhindere informierte Kaufentscheidungen.
Das Landgericht Köln scheint in der Sache gespalten. Die vorsitzende Richterin verwies während der Verhandlung auf unterschiedliche Rechtsauffassungen und betonte die Komplexität des Falls. Ein Urteil wird am 19. November erwartet – und könnte Maßstäbe für die Regeln der digitalen Werbung in der gesamten Branche setzen.
Supermarkt-Apps sammeln häufig detaillierte Einkaufsdaten von Kunden, im Gegenzug für Rabatte. Zwar ist diese Praxis weit verbreitet, doch die Klage wirft die Frage auf, ob der Trade-off zwischen Datenschutz und Ersparnis gerechtfertigt ist, wenn die Preistransparenz fehlt.
Das Ergebnis dieses Verfahrens könnte die Rabattwerbung in Deutschland grundlegend verändern. Sollte das Gericht gegen Rewe entscheiden, könnten Supermärkte strenger verpflichtet werden, die ursprünglichen Preise anzuzeigen. Verbraucherschützer fordern verbindliche Standards, um mehr Transparenz zu schaffen – damit Kunden Angebote wirklich fair bewerten können.






