Raucher am Bahnhof Rheine landet wegen unbezahlter Geldstrafe im Gefängnis
Toralf ZänkerRaucher am Bahnhof Rheine landet wegen unbezahlter Geldstrafe im Gefängnis
An einem Abend im Januar 2026 wurde ein 62-jähriger Mann am Bahnhof Rheine von Bundespolizisten während einer Routinekontrolle festgenommen, nachdem diese ihn beim Rauchen beobachtet hatten. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag – ausstehend wegen nicht gezahlter Geldstrafen für eine schwere Straftat.
Der Haftbefehl war im Dezember 2025 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgestellt worden. Der Mann hatte eine vom Amtsgericht Stuttgart im April 2025 verhängte Strafe in Höhe von 1.350 Euro für gefährliche Körperverletzung nicht beglichen. Als er am Bahnhof befragt wurde, war er nicht in der Lage, die Schulden sofort zu begleichen.
In der Folge wurde er in Gewahrsam genommen, um eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Später überstellten die Behörden ihn in die Justizvollzugsanstalt Münster. Sein Name wurde in den offiziellen Berichten nicht genannt.
Der Fall verdeutlicht die Konsequenzen ausstehender gerichtlicher Geldstrafen: Statt die finanzielle Strafe zu zahlen, muss der Mann nun eine Haftstrafe verbüßen. Die Bundespolizei bestätigte, dass die Festnahme im Rahmen routinemäßiger Vollstreckungsmaßnahmen erfolgte.






