26 March 2026, 08:13

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Schulzone – und bleibt straffrei

Ein Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor', mit einer Person links daneben, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Schulzone – und bleibt straffrei

Ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde wurde kürzlich mit 59 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Der Vorfall ereignete sich während einer Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe einer Schule. Zwar blieb der Fahrer vorerst ohne Konsequenzen, doch der Fall zeigt: Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Fahrräder.

Die Messung fand in einer Schulzone statt, wo besonders streng kontrolliert wird. In der Nähe befinden sich zudem eine Sporthalle und ein Schwimmbad. Der Radfahrer gehörte zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die bei der Aktion erfasst wurden – die sich hauptsächlich gegen motorisierte Fahrzeuge richtete.

Für zu schnelle Radfahrer gibt es in Deutschland kein einheitliches Bußgeldsystem. Autofahrer müssen je nach Verstoß mit Strafen zwischen 20 und 800 Euro rechnen, doch spezifische Daten zu Radfahrern fehlen. Wäre der Fahrer angehalten worden, hätte er eine Verwarnung, ein Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro oder sogar einen Punkt in Flensburg riskiert.

Die Höhe einer Strafe hinge dabei nicht nur von der Geschwindigkeit, sondern auch von der Verkehrssituation ab. Gleichzeitig häufen sich ungewöhnliche Fälle bei Blitzerkontrollen – etwa falsche Bescheide oder manipulierte Schilder. Kürzlich erhielt ein Autofahrer fälschlicherweise eine Rechnung über 7.500 statt 75 Euro für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Da der Radfahrer nicht direkt gestoppt wurde, blieb er ohne Folgen. Der Fall erinnert jedoch daran, dass Tempolimits für alle Fahrzeuge gelten – inklusive Fahrräder. Besonders in sensiblen Bereichen wie Schulzonen setzen die Behörden weiterhin auf konsequente Kontrollen.

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