Obdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Janin FinkeObdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Die Bundespolizei nahm am 14. Juni am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 43-jährigen obdachlosen Deutschen fest. Beamte kontrollierten ihn gegen 20:15 Uhr, nachdem sie festgestellt hatten, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen.
Der Mann war bereits Gegenstand zweier offener Haftbefehle der Staatsanwaltschaft: Der erste sah eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung vor, der zweite eine achtmonatige Strafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Bei der Festnahme wurde der Mann über seine Rechte belehrt. Eine anschließende Durchsuchung förderte ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock zutage, die er bei sich trug. Beide Gegenstände durfte er nicht legal besitzen; die Behörden beschlagnahmten sie umgehend.
Der Festgenommene wurde in Gewahrsam genommen und muss sich nun zusätzlich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten. Er befindet sich weiterhin in einer Justizvollzugsanstalt, während das Verfahren läuft.
