14 April 2026, 08:12

NRW schafft Bürokratie bei Schulbuchbeschaffung ab – mehr Freiheit für Kommunen ab 2026

Altes Buch offen mit einem gelblichen, handgeschriebenen Vertrag mit sauberer, lesbarer Schrift.

NRW schafft Bürokratie bei Schulbuchbeschaffung ab – mehr Freiheit für Kommunen ab 2026

Nordrhein-Westfalen reformiert Beschaffungsregeln für Schulbücher – weniger Bürokratie, mehr kommunale Freiheit

Nordrhein-Westfalen hat seine Vergaberichtlinien für Schulbücher überarbeitet, um bürokratische Hürden abzubauen und Kommunen mehr Spielraum zu geben. Die Landesregierung ergänzte die Gemeindeordnung um den neuen Paragrafen 75a, der starre Finanzgrenzen aufhebt und die Vergabe von Aufträgen vereinfacht. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Bisher müssen Kommunen die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unter den Schwellenwerten (UVgO) sowie haushaltsrechtliche Beschaffungsvorschriften beachten. Ab 2026 entfällt diese landesweite Pflicht. Stattdessen gelten allgemeine Vergabegrundsätze, während Städte und Gemeinden die konkreten Modalitäten durch Satzungen selbst regeln können.

Paragraf 75a legt keine festen Verfahren oder Ausgabenobergrenzen fest. Dadurch könnten Direktvergaben bis zu 216.000 Euro möglich sein – die genaue Ausgestaltung hängt jedoch von den lokalen Entscheidungen ab. Der Verzicht auf starre Schwellenwerte soll die Bürokratie verringern und Schulen mehr Flexibilität bieten.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Reform als positiven Schritt für den lokalen Buchhandel. Der Verband rät Buchhandlungen, sich bereits jetzt mit Schulen und Kommunen in Verbindung zu setzen, um praktische Lösungen zu besprechen und auf dem Laufenden zu bleiben. Ein Factsheet mit den wichtigsten Änderungen steht zur Verfügung; bei weiteren Fragen hilft Alexander Kleine ([email protected]) gerne weiter.

Die Reform verlagert die Verantwortung für die Schulbuchbeschaffung von der Landes- auf die kommunale Ebene und schafft starrere Vorgaben ab. Schulen und Lieferanten müssen sich anpassen, da jede Kommune ihr eigenes Verfahren festlegt. Ziel ist es, die Beschaffung zu vereinfachen, ohne die allgemeinen Vergabestandards aufzuweichen.

Quelle