NRW führt umstrittene Regelung für Beamte mit fiktivem Ehegatteneinkommen ein
Agata HübelNRW führt umstrittene Regelung für Beamte mit fiktivem Ehegatteneinkommen ein
Nordrhein-Westfalen führt neue Regelung für Beamte ein – fiktives Ehegatteneinkommen in Höhe von 538 Euro wird angerechnet
Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine neue Vorschrift für Beamte eingeführt, die bei der Gehaltsberechnung ein fiktives Ehegatteneinkommen von 538 Euro berücksichtigt. Anders als die meisten anderen Bundesländer ermöglicht NRW den Beschäftigten, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, statt sie zu einer förmlichen Beschwerde zu zwingen. Die Maßnahme hat eine Debatte über Gerechtigkeit und Rechtmäßigkeit im öffentlichen Dienst ausgelöst.
Seit 2024 rechnet NRW bei der Besoldung von Beamten pauschal ein fiktives Einkommen des Partners in Höhe von 538 Euro ein – selbst wenn kein tatsächliches Einkommen vorliegt. Diese Anpassung erhöht zwar das fiktive Haushaltseinkommen der Beschäftigten, bringt ihnen aber keinen finanziellen Vorteil. Die meisten Bundesländer verfolgen einen ähnlichen Ansatz, wenn auch mit unterschiedlichen Verfahren.
Rechtsexperten kritisieren das aktuelle Gesetz in NRW als verfassungswidrig. Finanzminister Marcus Optendrenk verteidigte hingegen das Antragsverfahren als soziale Absicherung und betonte, es biete Beamten einen klareren Weg, um gegen die Berücksichtigung des fiktiven Einkommens vorzugehen. In anderen Ländern ist in der Regel eine förmliche Beschwerde erforderlich, was oft mit höherem Aufwand verbunden ist.
Die Landesregierung in NRW prüft das System nun. Beamte erwägen Änderungen, um das Antragsverfahren zu vereinfachen oder die Pflicht dazu in künftigen Novellen ganz abzuschaffen.
Die Regelung zum fiktiven Einkommen bleibt vorerst bestehen, doch laufende Klagen und mögliche Reformen könnten die Handhabung der Beamtenbesoldung in NRW verändern. Ziel jeder Überarbeitung wäre es, Bedenken hinsichtlich der Fairness auszuräumen, ohne die Kohärenz mit den übergeordneten Richtlinien des öffentlichen Dienstes zu gefährden.






