NRW entlastet Ehrenamtliche mit höheren Freibeträgen und weniger Bürokratie
Janin FinkeNRW entlastet Ehrenamtliche mit höheren Freibeträgen und weniger Bürokratie
Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen profitieren von weniger finanziellen Hürden und Bürokratie. Seit Jahresbeginn gelten neue Regelungen, die Steuerfreibeträge erhöhen, Pauschalen anheben und Förderauflagen vereinfachen. Die Änderungen sollen die mehr als fünf Millionen Ehrenamtlichen und 100.000 Vereine in der Region entlasten.
Ein zentraler Punkt ist die Anhebung der steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Freiwillige können nun bis zu 960 Euro jährlich steuerfrei verdienen, während die Grenze für Übungsleiter auf 3.300 Euro steigt. Auch gemeinnützige Organisationen profitieren: Der Freibetrag für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wurde auf 50.000 Euro angehoben, bevor Steuern fällig werden.
Vereine mit Jahreseinnahmen unter 100.000 Euro müssen ihre Mittel nicht mehr sofort verwenden. Zudem dürfen sie ohne Risiko für ihren Gemeinnützigkeitsstatus frei in Photovoltaikanlagen investieren. Die Neuerungen bieten mehr Spielraum bei der Mittelverwendung.
Für die Umsetzung der Änderungen gibt es umfassende Unterstützung. Das Finanzamt Viersen hilft direkt per Hotline und mit festen Ansprechpartnern. Online stellt die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen kostenlose Schulungen, Broschüren und FAQs unter www.finanzamt.nrw bereit. Die Angebote helfen Vereinen und Ehrenamtlichen, die neuen Regelungen zu verstehen.
Die Reformen bringen finanzielle Entlastung und vereinfachte Abläufe für gemeinnützige Akteure. Durch höhere Freibeträge, weniger Papierkram und leicht zugängliche Beratung können sich Organisationen stärker auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren. Schätzungen zufolge könnten bundesweit rund 125.000 Einrichtungen von ähnlichen Maßnahmen profitieren.






