Niederkrüchten beantragt Tempo-30-Zone auf der Hauptstraße für mehr Sicherheit
Toralf ZänkerNiederkrüchten beantragt Tempo-30-Zone auf der Hauptstraße für mehr Sicherheit
Die Gemeinde Niederkrüchten hat offiziell die Einführung einer niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem stark frequentierten Abschnitt der Hauptstraße beantragt. Betroffen ist ein 300 Meter langer Bereich zwischen der Heinrichsstraße und der Adam-Houx-Straße, in dem Anwohner seit Langem eine Tempo-30-Zone fordern. Die Behörden haben nun einen Antrag an den Kreis Viersen gestellt, um die Änderung dauerhaft umzusetzen.
Hintergrund des Vorhabens sind Bedenken der Anwohner wegen Lärmbelastung und Verkehrssicherheit. In die Unterlagen der Gemeinde flossen sowohl Lärmgutachten als auch Daten zur Luftverschmutzung ein. Im Gegensatz zu üblichen Tempoänderungen muss für diesen Antrag kein akuter Gefahrennachweis erbracht werden – obwohl sich in dem Bereich ein Fußgängerüberweg befindet.
Die Hauptstraße ist als Landesstraße (L 372) klassifiziert und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW. Sollte der Antrag genehmigt werden, würde die neue Begrenzung nur für den genannten Abschnitt gelten. Zudem plant der Gemeinderat, auf der nahegelegenen Mönchengladbacher Straße einen gemeinsamen Geh- und Radweg einzurichten. Die Forderung nach der Tempo-30-Zone kam ursprünglich von den Anwohnern, die sich davon weniger Verkehrslärm und mehr Sicherheit versprechen. Der Antrag der Gemeinde wird nun vom Kreis Viersen geprüft, bevor mögliche Änderungen in Kraft treten.
Die endgültige Entscheidung liegt beim Kreis Viersen, der die vorliegenden Lärmdaten und die Anwohnerbelange bewertet wird. Bei einer Genehmigung würde die Geschwindigkeitsreduzierung lediglich 300 Meter der Hauptstraße betreffen. Das Ergebnis wird auch darüber entscheiden, ob weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen – wie der geplante gemeinsame Weg – in Niederkrüchten umgesetzt werden.






