Neues Pendlergeld: Wer in NRW am meisten profitiert
Neue Pendlerpauschale: Wer in NRW am meisten profitieren könnte
Vorbemerkung Der Bundestag hat die Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen. Unsere Beispiele zeigen, wie stark die Entlastung ausfällt.
Artikeltext Der Bundestag hat eine grundlegende Reform der Pendlerpauschale auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Künftig gilt ein pauschaler Satz von 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Millionen Berufstätige, die ihre Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen, werden von der Neuregelung finanziell profitieren.
Bisher wurde die Pauschale erst ab dem 21. Kilometer gewährt. Die neue Regelung streicht diese Mindestgrenze, sodass nun bereits jeder, der auch nur einen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte zurücklegt, den vollen Satz beanspruchen kann. Die prozentual größten Vorteile haben dabei Kurzstreckenpendler: Ein Vollzeitbeschäftigter mit Fünf-Tage-Woche könnte so bis zu 352 Euro im Jahr sparen.
Für Nutzer von Öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrradfahrende oder Fußgänger wird die jährliche Erstattung auf maximal 4.500 Euro gedeckelt. Autofahrer hingegen unterliegen keiner solchen Obergrenze – was Fragen der Gerechtigkeit aufwirft. Kritiker monieren, dass die Reform vor allem Besserverdiener begünstige, die eher Steuererklärungen einreichen, während Geringverdiener, die die Pauschale oft gar nicht beantragen, leer ausgehen. 2020 nutzten rund 13,8 Millionen Beschäftigte die Pendlerpauschale, viele von ihnen in Großstädten. Das bisherige System kostet den Staat bereits 5,5 Milliarden Euro jährlich; die finanziellen Folgen der Erhöhung sind noch unklar. Einige warnen, die Neuregelung könnte den Autoverkehr weiter anheizen und so klimapolitische Ziele untergraben, indem sie umweltschädliches Verhalten fördert.
Die neue Pauschale gilt ab kommendem Jahr bundesweit und bringt für berechtigte Pendler sofortige Ersparnisse. Zwar soll die Reform die Steuererklärung vereinfachen, doch die langfristigen Auswirkungen auf die Staatsfinanzen und die Klimabilanz hängen davon ab, wie viele Beschäftigte das Angebot tatsächlich nutzen. Regionale Einschränkungen für die Pauschale hat die Regierung nicht vorgesehen.






