14 March 2026, 08:13

Neue Abrechnungsregeln für Rezepturen: Was sich 2024 für Apotheken ändert

Ein Plakat mit Text und einem Logo, auf dem "Verringerung der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente unter der Biden-Harris-Regierung" steht.

Neue Abrechnungsregeln für Rezepturen: Was sich 2024 für Apotheken ändert

Deutsche Apotheken passen Abrechnungspraxis für Rezepturen an

Seit dem 1. Januar 2024 haben deutsche Apotheken ihre Abrechnungsverfahren für individuell hergestellte Arzneimittel (Rezepturen) angepasst. Die Änderung folgt der Abschaffung von Anlage 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die zu strengeren Preisregelungen und einer vorsichtigeren Kalkulation durch die Apotheken geführt hat.

Nach dem neuen System müssen Apotheken bei der Herstellung von Rezepturen den Krankenkassen die kleinste verfügbare Packungsgröße in Rechnung stellen – selbst wenn nur ein Teil der Packung verwendet wird. Die Regelung gilt sowohl für Wirkstoffe als auch für Hilfsstoffe, nicht nur für fertige Arzneimittel.

Das überarbeitete Preismodell soll die Abrechnung vereinfachen und die Ausgaben steuern. Apotheken sind nicht mehr verpflichtet, kleinere Packungen zusammenzustellen oder Reimporte für die Rezepturherstellung zu nutzen. Zudem müssen sie ihre Wahl der Packungsgröße gegenüber den Kassen nicht mehr begründen oder Inspektionen befürchten.

Krankenkassen können die Preise nicht mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit anfechten, da die AMPreisV bereits Ausgabenkontrollen vorsieht. Sofern kein gesonderter Vertrag besteht, dürfen Apotheken die Standardpackungsgröße und nicht die exakt verbrauchte Menge abrechnen. Maßgeblich für die Erstattung ist der Apothekenabgabepreis der kleinsten notwendigen Packung.

Seit der Umstellung setzen Apotheken auf defensivere Preiskalkulationen. Sie berücksichtigen nun praktische Faktoren wie verfügbare Packungsgrößen, Lagerbedingungen und Haltbarkeitsdaten, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Das neue Abrechnungssystem konzentriert sich auf die kleinste notwendige Packung für die Rezepturherstellung. Apotheken müssen Packungen nicht mehr teilen oder ihre Bestellstrategien an die Vorgaben der Kassen anpassen. Die Änderungen sollen zu einem klareren und stärker regulierten Erstattungssystem für Rezepturen führen.

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