Millionendiebstahl bei Sparkasse Gelsenkirchen: 3.250 Schließfächer geknackt – wer trägt die Schuld?
Agata HübelKriminalermittler fordern Kontrollmechanismen für Schließfächer - Millionendiebstahl bei Sparkasse Gelsenkirchen: 3.250 Schließfächer geknackt – wer trägt die Schuld?
Spektakulärer Coup bei der Sparkasse Gelsenkirchen entfacht Debatte über Sicherheit und Regulierung von Schließfächern
Bei einem großangelegten Diebstahl in der Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen in Buer wurden fast alle 3.250 Kundenschließfächer geknackt – der Schaden könnte sich auf Millionen belaufen. Der Vorfall hat Forderungen nach schärferen Kontrollen durch die Bund Deutsche Kriminalbeamter (BDK) laut werden lassen.
Der Einbruch ereignete sich am 29. Dezember 2025, als die Täter nach dem Eindringen in einen Archivraum ein großes Loch in den Tresor bohrten. Die Behörden entdeckten den Vorfall erst, nachdem ein Feueralarm ausgelöst worden war – ein Hinweis darauf, dass die Beute möglicherweise über mehrere Tage abtransportiert wurde. Der Schaden wird auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag oder höher geschätzt.
Aktuell haben Banken keine Möglichkeit zu überprüfen, was Kunden in ihren Schließfächern lagern. Oliver Huth, Landesvorsitzender der BDK in Nordrhein-Westfalen, hinterfragte, warum jemand Bargeld in einem Fach aufbewahren würde, statt es auf ein Sparkonto einzuzahlen. Er verwies auf einen Fall, in dem eine Kindergärtnerin 300.000 Euro in bar hortete – ein möglicher Indikator für verdächtige Aktivitäten. Zu dem Gelsenkirchener Coup äußerte er sich jedoch nicht direkt. Ein Anwalt der betroffenen Kunden wies Spekulationen zurück, die gestohlenen Fächer hätten illegale Gelder enthalten. Viele Kunden hätten nachvollziehbare Gründe für die Nutzung des Service. Gleichzeitig drängt die BDK auf strengere Regeln und kritisiert, dass Schließfächer in der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie nicht erfasst sind.
Der Einbruch in Gelsenkirchen offenbart gravierende Lücken in der Überwachung von Schließfächern. Da es keine gesetzliche Pflicht zur Inhaltsdokumentation gibt, haben Behörden Schwierigkeiten, Geldwäsche zu verhindern. Die Forderung der BDK nach mehr Transparenz könnte nun zu einer Neuregelung des Systems führen.






