Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung.
19. Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport
Artikel: Die Stadtverwaltung von Marl beantragt Bundesfördergelder, um dringend notwendige Sanierungen in ihren Sportanlagen voranzutreiben. Die Mittel stammen aus einem Sonderfonds von 333 Millionen Euro, der für 2025/2026 im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereitsteht. Lokale Vereine haben bereits Projekte für Modernisierungen eingereicht, darunter zentrale Standorte wie die Sporthalle der Willy-Brandt-Schule und den Kunstrasenplatz des FC Marl.
Das Bundesprogramm fördert Reparaturen und Modernisierungen von Sportstätten mit regionaler oder überregionaler Bedeutung. Gefördert werden können unter anderem Turnhallen, Schwimmbäder, Umkleideräume und Lagerflächen. Die Städte müssen bis zum 15. Januar 2026 digitale Projektkonzepte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.
Marls Pläne basieren auf dem Infrastruktur- und Klimaneutralitätsfonds, der bis zu 75 Prozent der Kosten übernimmt – vorausgesetzt, die Stadt weist eine finanzielle Notlage nach. Dennoch muss die Kommune einen Eigenanteil leisten. Genehmigte Projekte müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Vereine mit Fragen zum Verfahren können sich an das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Stadt Marl unter amt68@ourwebsite wenden. Bisher haben keine weiteren Städte der Region ähnliche Förderanträge für dieses Programm angekündigt.
Bei Erfolg könnten die Zuschüsse helfen, den Sanierungsstau in Marls Sportinfrastruktur zu beseitigen. Die Stadt steht nun unter Zeitdruck, um ihre Anträge vorzubereiten und einzureichen. Die endgültige Entscheidung über die Mittelvergabe hängt von der Bundesbewilligung und den verfügbaren Ressourcen ab.






