Messerattacke auf Immobilienmakler: Täter kommt in geschlossene Psychiatrie
Agata HübelImmobilienmakler auf offener Straße erstochen - Verdächtiger festgenommen - Messerattacke auf Immobilienmakler: Täter kommt in geschlossene Psychiatrie
Immobilienmakler auf offener Straße erstochen – Täter in Psychiatrie eingewiesen
Immobilienmakler auf offener Straße erstochen – Täter in Psychiatrie eingewiesen
Immobilienmakler auf offener Straße erstochen – Täter in Psychiatrie eingewiesen
Ein 34-jähriger Mann ist nach der Messerattacke auf einen 62-jährigen Immobilienmakler in Krefeld zur unbegrenzten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Das Landgericht Krefeld stellte fest, dass der Angreifer, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, zum Zeitpunkt der Tat aufgrund schwerer psychotischer Wahnvorstellungen nicht schuldfähig war.
Die Bluttat ereignete sich am 10. Mai 2025, als der Angeklagte sein Opfer fast 20-mal erstach. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und nicht als Mord, da keine Hinweise auf Vorsatz vorlagen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung verzichteten auf Revision, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Die beiden Männer kannten sich gut; der Getötete hatte für den Täter eine väterliche Rolle eingenommen. Bereits vor der Attacke war der später Verurteilte durch beunruhigendes Verhalten aufgefallen, darunter gewaltsame Einbrüche in seine ehemalige Mietwohnung und wahnhafte Überzeugungen, eine Frau sei Jüdin und wolle ihm schaden.
Psychiatrische Gutachten bestätigten, dass der Täter zum Zeitpunkt der Tat unter einer akuten Psychose litt. Das Gericht ordnete daher seine unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Verurteilte so lange in psychiatrischem Gewahrsam bleibt, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Das Verfahren ist damit abgeschlossen; weitere rechtliche Schritte sind nicht zu erwarten. Die Familie des Opfers hat sich bisher nicht öffentlich zum Urteil geäußert.






