Lärmstreit um Kölner Volkstheater: Bundesgericht verweist Fall zurück
Agata HübelNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volkstheater: Bundesgericht verweist Fall zurück
Ein langjähriger Rechtsstreit um Lärmbelästigung durch das Kölner Volkstheater hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Streits steht die Beschwerde eines Anwohners, der sich über Lärmbelastungen beschwert, die eine geplante Wohnungsumbauprojekt beeinträchtigen könnten.
Der Konflikt begann, als ein lokaler Anwohner eine Baugenehmigung anfocht, mit der ein Teil einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umgewandelt werden sollte. Kern des Problems war der Lärm, der vom benachbarten Volkstheater ausgeht und der nach Ansicht des Anwohners die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen würde.
2024 hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zunächst dem Freien Volkstheater-Verein Recht gegeben. Es hob die Baugenehmigung auf und begründete dies mit übermäßigen Lärmemissionen durch den Theaterbetrieb. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte jedoch später, dass die Münstersche Entscheidung zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt gewesen sei. Die Leipziger Richter monierten, dass das vorherige Urteil nicht ausreichend faktisch fundiert war, und ordneten eine erneute Prüfung an.
Seit der ursprünglichen Genehmigung des Bauvorhabens gab es weder Änderungen in der Nutzung des Gebäudes noch in der umliegenden Bebauung. Der Fall landet nun wieder in Münster, wo das Gericht die Beweislage neu bewerten muss, bevor eine neue Entscheidung getroffen wird.
Der Streit bleibt vorerst ungelöst, während sich das Oberverwaltungsgericht Münster auf eine erneute Sachverhaltsprüfung vorbereitet. Ein endgültiges Urteil wird entscheiden, ob der Wohnungsumbau realisiert werden kann oder ob Lärmbedenken das Projekt blockieren. Die Entscheidung könnte zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben, in denen Kulturstätten und benachbarte Wohnnutzungen aufeinandertreffen.






