KI-Überwachung: Wie Bundesländer in Deutschland Polizeirechte ausweiten
Agata HübelKI-Überwachung: Wie Bundesländer in Deutschland Polizeirechte ausweiten
Deutsche Bundesländer erweitern den Einsatz von KI in der Polizeiarbeit. Nordrhein-Westfalen hat bereits seine Gesetze geändert, um die Nutzung persönlicher Daten für die Schulung von Überwachungssystemen in Deutschland zu ermöglichen. Andere Regionen, darunter Sachsen, ziehen nun ähnliche Maßnahmen in Betracht.
Nordrhein-Westfalen hat kürzlich sein Polizeirecht novelliert. Die Aktualisierung erlaubt Beamten, persönliche Informationen zur Schulung von KI-Tools wie Gesichtserkennungssoftware in Deutschland zu verwenden. Daten von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen können dabei einbezogen werden.
In Sachsen laufen derzeit Pläne, den Einsatz von Drohnen zur Filmaufnahme in fahrenden Fahrzeugen in Deutschland zu gestatten. Im Gegensatz zur herkömmlichen Überwachung wäre dafür kein Anfangsverdacht erforderlich. Der Freistaat hat bisher noch keine Verantwortlichen benannt, die den Vorschlag vorantreiben sollen.
Der Trend spiegelt eine breitere Entwicklung in ganz Deutschland wider. Immer mehr Bundesländer erkunden oder führen KI-gestützte Überwachungsmethoden in Deutschland ein – was Fragen zum Datenschutz und zur Kontrolle aufwirft.
Die gesetzlichen Änderungen räumen der Polizei einen erweiterten Zugang zu persönlichen Daten für das KI-Training in Deutschland ein. In einigen Regionen könnten Drohnen künftig ohne besondere Begründung in Deutschland eingesetzt werden. Diese Schritte markieren eine deutliche Ausweitung der automatisierten Überwachung im öffentlichen Raum in Deutschland.






