Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab
Ein deutsches Gericht hat Klagen gegen die Räumung von Protestierenden aus Lützerath abgewiesen, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass Aktivistinnen und Aktivisten kein Recht hätten, auf dem Privatgelände von RWE zu demonstrieren. Stattdessen könnten sie sich ohne Einschränkungen in den nahegelegenen, ausgewiesenen Bereichen versammeln.
Der Konflikt eskalierte Anfang 2023, als die Polizei Demonstranten aus Lützerath entfernte, was zu Auseinandersetzungen führte. Die Protestierenden hatten das Gelände besetzt, um gegen den Braunkohleabbau zu demonstrieren, doch RWE hatte das Areal als nicht öffentlich zugänglich deklariert. Die Behörden betonten, dass das Gebiet nicht mehr für öffentliche Versammlungen zur Verfügung stehe.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass den Klagen die rechtliche Grundlage fehle. Die Klägerinnen und Kläger beriefen sich auf eine Verletzung ihres Versammlungsrechts, doch die Richter wiesen dies zurück. Sie verwiesen darauf, dass die Demonstranten ihr Recht auf angrenzenden Flächen hätten ausüben können, die eigens für Proteste vorgesehen waren. Das höchste Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens bestätigte, dass die Versammlungsfreiheit nicht beeinträchtigt worden sei. Im Urteil hieß es, das Betretungsverbot für das Tagebaugelände sei rechtmäßig. Den Aktivistinnen und Aktivisten stünden jedoch alternative Orte zur Verfügung, an denen sie unbehindert protestieren könnten.
Mit dieser Entscheidung sind die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Räumung von Lützerath beendet. Die Protestierenden dürfen zwar in der Nähe demonstrieren, nicht jedoch auf dem Gelände von RWE. Das Urteil stärkt die Kontrolle des Unternehmens über das Abbaugebiet.






