Joyn verliert Prozess: ARD-Inhalte dürfen nicht ohne Erlaubnis eingebettet werden
Salvatore HarloffJoyn verliert Prozess: ARD-Inhalte dürfen nicht ohne Erlaubnis eingebettet werden
Ein deutsches Gericht hat gegen den privaten Streamingdienst Joyn entschieden – und damit einen langjährigen Streit um die unberechtigte Nutzung von Inhalten aus der ARD-Mediathek beendet. Das Oberlandesgericht Köln verkündete am 27. Februar 2026 sein Urteil und bestätigte damit die Kontrolle der ARD über die Verbreitung ihrer Programme im Internet. Die Entscheidung reiht sich in frühere Urteile gegen Joyn ein, die ähnliche Verstöße im Zusammenhang mit ZDF und Arte betrafen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Einbettung von ARD-Mediathekinhalten auf der Joyn-Plattform ohne Genehmigung. Das Gericht stellte fest, dass der Dienst nicht nur die Inhalte übernommen, sondern auch das Design und die Markenführung der Mediathek kopiert hatte – wodurch Nutzerinnen und Nutzer fälschlich den Eindruck erhielten, sie befänden sich weiterhin auf dem offiziellen ARD-Angebot. Die Richter urteilten, diese Vorgehensweise sei rechtswidrig und berge ein klares Risiko der Verwirrung.
Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte damit ein bereits im April 2025 vom Landgericht Köln verhängtes Verbot und verschärfte die Auflagen. Es machte deutlich, dass selbst der Versuch, die Reichweite einer Plattform zu steigern, die unberechtigte Einbindung fremder Inhalte nicht rechtfertigen könne. Das Urteil betont ausdrücklich, dass solche Handlungen gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen – jenes rechtliche Regelwerk, das die öffentlichen Rundfunkanstalten in Deutschland regelt.
Die Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für Joyn. Das Unternehmen hatte bereits Prozesse wegen der unberechtigten Nutzung von ZDF- und Arte-Inhalten verloren, wobei Gerichte durchgehend Verstöße gegen Rundfunkbestimmungen feststellten. Zwar sind die einstweiligen Verfahren largely abgeschlossen, die Hauptklagen in erster Instanz laufen jedoch noch.
Das Urteil stärkt die Position der ARD beim Schutz ihrer digitalen Rechte und könnte Präzedenzcharakter für andere öffentliche Rundfunkanstalten haben, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Indem das Gericht Joyn die Einbettung von ARD-Inhalten untersagt, hat es den Grundsatz bekräftigt, dass private Plattformen Material öffentlich-rechtlicher Sender nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis nutzen dürfen. Der Fall könnte künftige Streitigkeiten über unerlaubtes Streaming in Deutschland beeinflussen.






