Gerichtsentscheid über AfD-nahe Stiftung: Geht die Förderung für 2021 doch noch durch?
Agata HübelOVG prüft Förderung für AfD-naher Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsentscheid über AfD-nahe Stiftung: Geht die Förderung für 2021 doch noch durch?
Ein Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD nahesteht, geht in eine entscheidende Verhandlungsrunde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung für den Kalender 2021 staatliche Unterstützung erhalten soll. Nach früheren Ablehnungen hat eine Berufung eine erneute Prüfung des Antrags erzwungen.
Die Stiftung hatte ursprünglich Fördergelder für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt, ihren Antrag später jedoch auf das Jahr 2021 beschränkt. Sowohl das Bundesverwaltungsamt als auch das Verwaltungsgericht Köln hatten die Klage zunächst abgewiesen. Doch wegen der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung des Falls wurde die Berufung zugelassen.
Seit der ersten Antragstellung haben sich die Regelungen zur Finanzierung parteinaher Stiftungen geändert. 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis für verfassungswidrig. Im Jahr 2024 trat daraufhin das Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft. Diese Änderungen berühren das aktuelle Verfahren jedoch nicht, da der Streit weiterhin auf das Jahr 2021 beschränkt bleibt.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird nun am 10. März eine mündliche Verhandlung abhalten. Die Richter werden prüfen, ob die Stiftung nach den damals geltenden Vorschriften Anspruch auf öffentliche Mittel hat.
Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung die Förderung für 2021 erhält. Zudem wird das Urteil klären, wie ältere Ansprüche unter den aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen zu behandeln sind. Ein endgültiges Urteil wird nach der März-Verhandlung erwartet.






