Gericht wehrt Klage von Paragliding-Club gegen Windrad im Hochsauerland ab
Toralf ZänkerParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Klage von Paragliding-Club gegen Windrad im Hochsauerland ab
Paragliding- und Drachenseglerclub in NRW scheitert mit Klage gegen Windrad im Hochsauerlandkreis
Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat den Rechtsstreit gegen den Bau eines geplanten Windrads im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt weder seinen Betrieb noch sein Bestehen gefährde.
Der Club, dessen Startplatz etwa 550 Meter vom geplanten Windpark entfernt liegt, hatte argumentiert, das Windrad würde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen. Zudem stelle es ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Piloten dar. Der seit 1998 aktive Startplatz verzeichnet rund tausend Starts pro Jahr und zählt damit zu den meistgenutzten Fluggeländen der Region.
In seiner Entscheidung sah das OVG keine Hinweise darauf, dass das Windrad die Zukunft des Clubs bedrohe. Das Gericht bestätigte zudem, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Laut Urteil können Flugaktivitäten weitgehend wie gewohnt fortgesetzt werden, sofern die Windgeschwindigkeit unter 20 Stundenkilometern bleibt.
Offizielle Zahlen, wie viele zusätzliche Windräder im Hochsauerlandkreis seit 2010 genehmigt oder gebaut wurden, liegen nicht vor. Mit dem Urteil kann das Projekt nun ohne weitere rechtliche Hindernisse seitens des Clubs umgesetzt werden.
Die Entscheidung ebnet den Weg für den Bau des Windrads in der Nähe des Startplatzes. Zwar könnte es bei stärkerem Wind zu Einschränkungen im Flugbetrieb kommen, doch müssen diese vom Club nun hingenommen werden – weitere rechtliche Schritte sind nicht mehr möglich.






