17 March 2026, 12:13

Gericht verweigert konfessionslosem Schüler Teilnahme am Religionsunterricht

Grabstein mit 'Baptistischer Christlicher Schule für Jungen und Mädchen' umgeben von Pflanzen und Gras.

Gericht verweigert konfessionslosem Schüler Teilnahme am Religionsunterricht

Ein 15-jähriger konfessionsloser Schüler aus Neuss hat einen Rechtsstreit um die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass Schüler ohne religiöse Bindung keinen automatischen Anspruch auf die Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen haben. Der Fall wirft erneut die Debatte über den Religionsunterricht an deutschen Schulen auf.

Der Schüler hatte zuvor zwischen Philosophie und katholischem Religionsunterricht gewechselt, da er mit den Lehrkräften unzufrieden war. Das Gericht bestätigte jedoch, dass der Religionsunterricht in erster Linie für Angehörige der jeweiligen Glaubensrichtung vorgesehen bleibt.

In den vergangenen fünf Jahren hat sich die rechtliche Situation für konfessionslose Schüler in Nordrhein-Westfalen mehrfach geändert. Ein Gesetz aus dem Jahr 2021 machte den Religionsunterricht zunächst für alle Schüler verbindlich – unabhängig von ihrer Glaubenszugehörigkeit. Dies wurde 2023 vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt, wodurch konfessionslose Schüler zur Teilnahme verpflichtet wurden. Das Oberverwaltungsgericht hob diese Regelung 2026 jedoch wieder auf und schuf damit mehr Spielraum.

Das aktuelle Urteil präzisiert nun, dass in Nordrhein-Westfalen die Lehrkräfte entscheiden, ob konfessionslose Schüler am Religionsunterricht teilnehmen dürfen. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Die Entscheidung unterstreicht, dass der Religionsunterricht grundsätzlich nicht für Schüler außerhalb des jeweiligen Glaubens offensteht. Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen sich nun an diese Vorgabe halten – sofern keine weiteren Klagen folgen. Der Fall könnte eine breitere Diskussion darüber anstoßen, wie religiöse Bildung an öffentlichen Schulen gestaltet werden soll.

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