Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Verlegung der Studiengänge aus Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen. Das Urteil erklärte den geplanten Umzug für rechtswidrig und setzte damit vorläufige Änderungen außer Kraft. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über die Zukunft des Standorts, der nach Landesrecht besonders geschützt ist.
Die Hochschule hatte angekündigt, die Lehrtätigkeit in Höxter vollständig einzustellen und die Studienangebote nach Detmold und Lemgo zu verlegen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass ein solcher Schritt ein detailliertes Konzept für den Standort Höxter erfordert – ein Plan, den die Hochschule nicht vorlegen konnte. Nach Landesrecht darf der Campus Höxter nicht einfach aufgegeben werden, da er explizit in den Hochschulgesetzen von Nordrhein-Westfalen verankert ist.
Zudem bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit eines Aufsichtsbeschlusses des Landes aus dem vergangenen Jahr. Die Richter urteilten, dass die vollständige Schließung eines Campus über die eigenständigen Befugnisse der Hochschule hinausgehe. Bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren darf vorerst keine Verlegung stattfinden. Die Hochschule hat bisher keine konkreten Schritte für eine Umstrukturierung oder neue Nutzung des Standorts Höxter vorgestellt.
Das Urteil bedeutet, dass die Studienangebote in Höxter vorerst weitergeführt werden müssen. Eine mögliche Verlegung hängt vom Ausgang des laufenden Rechtsstreits ab. Die Hochschule steht nun vor der Herausforderung, das Gerichtsurteil umzusetzen und gleichzeitig eine langfristige Perspektive für den Standort Höxter zu entwickeln.






