Gericht stoppt AfD-Einstufung als rechtsextremistische Bedrohung – vorläufiger Sieg für die Partei
Salvatore HarloffExtremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt AfD-Einstufung als rechtsextremistische Bedrohung – vorläufiger Sieg für die Partei
Ein deutsches Gericht hat die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" vorläufig gestoppt. Das Urteil erging am 26. Februar 2026 vom Verwaltungsgericht Köln und verhindert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Klassifizierung als Bedrohung StGB bis zum Abschluss des Hauptverfahrens durchsetzt. Die Entscheidung fällt nach einem langjährigen Streit über den Status der AfD im deutschen Inlandsüberwachungssystem, das extremistische Bedrohungen für die Demokratie erfasst. Das BfV hatte die AfD im Mai 2025 hochgestuft und als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft – eine Verschärfung gegenüber dem bisherigen Status als "Prüffall", der vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Mai 2024 bestätigt worden war. Die neue Einstufung hätte dem BfV ermöglicht, sein vollständiges Instrumentarium der Nachrichtendienstaufklärung gegen die Partei einzusetzen. Mit der einstweiligen Verfügung untersagte das Gericht dem BfV nun, die AfD bis zum Abschluss des Hauptverfahrens als gesicherte Extremistenorganisation zu behandeln. Die Richter begründeten dies damit, dass die Klassifizierung das Gesamtbild der Partei nicht zutreffend widerspiegele. Allerdings bleibt der rechtsextreme AfD-Flügel Der Flügel seit März 2020 weiterhin als "gesicherte extremistische Bestrebung" eingestuft. Auch mehrere Landesverbände der AfD – darunter in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen – behalten ihre Extremismus-Einstufungen. Das BfV fungiert als Frühwarnsystem und überwacht Bedrohungen für die Demokratie, ohne über polizeiliche Befugnisse zu verfügen. Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung extremistischer Netzwerke, Parteien und potenzieller Terroristen sowie die Spionageabwehr. Die Behörde setzt dabei abgestufte Überwachungsstufen ein – von vorläufigen Prüfungen bis hin zur vollständigen Observation bei gesicherten Bedrohungen StGB. Durch die Aussetzung der Einstufung ist die AfD vorerst keiner verschärften Überwachung ausgesetzt. Das BfV muss nun auf ein endgültiges Urteil warten, bevor es die Extremismus-Klassifizierung umsetzen kann. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Nachrichtendienstkontrolle und politischen Freiheitsrechten in Deutschland.






