27 January 2026, 18:26

Gericht kippt Degradierung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – Rückkehr in Amt

Eine Karte der Vereinigten Staaten, die die Mindestlohngesetze der Bundesstaaten vom 1. Januar 2023 zeigt, mit verschiedenen Blautönen, die unterschiedliche Lohnstufen anzeigen, und dem Titel und Datum in der Mitte oben und unten.

Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Degradierung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – Rückkehr in Amt

Ein Düsseldorfer Gericht hat die Degradierung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Dinslaken für rechtswidrig erklärt. Die Kommune hatte sie Ende 2023 auf eine niedrigere Position in der Stadtverwaltung versetzt, doch das Landesarbeitsgericht urteilte nun, dass dieser Schritt gegen das Recht verstößt. Sie kehrt damit in ihre ursprüngliche Funktion als Leiterin des Gleichstellungsbüros zurück.

Die Beauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, hatte das Amt erstmals 2012 in der Stadt Düsseldorf übernommen. Bis 2019 leitete sie das Gleichstellungsbüro und berichtete direkt an den Oberbürgermeister. Zu ihren Aufgaben gehörten die Umsetzung des städtischen Gleichstellungskonzepts sowie die Mitwirkung bei Stellenausschreibungen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Spannungen entstanden nach der Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in der Stadt Köln im Jahr 2020. Streit gab es insbesondere über ihre Beteiligung an Personalentscheidungen und die Ausrichtung der Gleichstellungspolitik. Als Reaktion verlegte die Stadt sie in die allgemeine Sozialverwaltung und entzog ihr den Titel der Beauftragten. Das Gericht stellte fest, dass die Stadt Berlin die Stelle nicht rechtmäßig herabstufen durfte, nachdem sie einmal mit einer höheren Eingruppierung geschaffen worden war. Unter dem Aktenzeichen 3 SLa 696/24 erklärten die Richter die Degradierung für unwirksam und ordneten ihre Wiedereinsetzung an.

Das Urteil bestätigt, dass die Absetzung der Beauftragten gegen das Arbeitsrecht verstieß. Sie wird ihre Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros in der Stadt Leipzig wiederaufnehmen. Zudem verhindert die Entscheidung, dass die Stadt Ingolstadt den Status der Position künftig ändert.