Gericht kippt BLE-Verbot: Edeka darf längere Zahlungsfristen für Milch behalten
Salvatore HarloffGericht kippt BLE-Verbot: Edeka darf längere Zahlungsfristen für Milch behalten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Untersagungsbescheid des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegen die Supermarktkette Edeka aufgehoben. Die Entscheidung stellt eine bedeutende Wende im Streit um die Zahlungsbedingungen für leichtverderbliche Milchprodukte dar.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG), das Händler verpflichtet, für frische Milch und Sahne innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Das BLE war Hinweisen nachgegangen, wonach Edeka mit einem Milchlieferanten Zahlungsfristen von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Zudem hatte die Behörde den Umsatz von Edeka falsch berechnet und den Konzernumsatz in ihrer Bewertung überschätzt.
Das Gericht urteilte, dass Edekas Zahlungsbedingungen nicht gegen das AgrarOLkG verstoßen und keine unlauteren Handelspraktiken darstellen. Es bestätigte, dass der Konzern rechtmäßig mit Lieferanten wie Arla Foods Fristen von mehr als 30 Tagen für Milchprodukte vereinbaren darf.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil. dessen Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte das BLE scharf, weil die Behörde wiederholt rechtliche Grenzen bei der Durchsetzung überschritten habe. Er forderte die Institution zu mehr Zurückhaltung auf und warnte, dass eine überzogene Rechtsauslegung letztlich die Verbraucher belasten werde. Dem BLE bleibt nun nur noch eine Option: die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Mit dem Urteil wird bestätigt, dass Edekas Zahlungspraxis rechtmäßig ist. Die Entscheidung schränkt die Möglichkeiten des BLE ein, strengere Zahlungsfristen für leichtverderbliche Milchprodukte durchzusetzen. Händler können nun weiterhin verlängerte Zahlungsziele mit Lieferanten im Rahmen der geltenden Vorschriften aushandeln.






