Gelsenkirchener Sparkasse zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Toralf ZänkerGelsenkirchener Sparkasse zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch
Opfer des Einbruchs bei der Gelsenkirchener Sparkasse erhalten fast drei Monate nach dem Raubüberfall erste Entschädigungszahlungen. Bei dem Coup waren über 3.000 Schließfächer aufgebrochen worden, wodurch Kunden erhebliche Verluste erlitten. Nun helfen Versicherungsleistungen und juristische Schritte einigen Geschädigten, ihre Wertgegenstände zurückzuerlangen.
Die ersten Auszahlungen stammen aus Hausratversicherungen, die auch externe Deckung für außerhalb der Wohnung aufbewahrte Gegenstände umfassen. Der Anwalt Daniel Kuhlmann erstritt für elf Mandanten insgesamt rund 250.000 Euro – im Schnitt erhielten diese jeweils über 22.000 Euro. Die Rechtsanwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen weiteren Klienten eine Entschädigung von etwa 20.000 Euro, der laut Angaben überglücklich mit dem Ergebnis war.
Nicht alle Betroffenen verfügten jedoch über eine Zusatzversicherung im Hausrat, die Verluste aus Schließfächern abdeckt. Wer keine solche Police besaß, verklagt nun die Sparkasse. Die Bank selbst bietet zwar eine zusätzliche Versicherung pro Fach an, die bis zu 10.300 Euro pro Kunde erstattet – doch für erfolgreiche Ansprüche erwies sich die lückenlose Dokumentation der gestohlenen Gegenstände als entscheidend.
Bisher wurden zwei Klagen beim Landgericht Essen eingereicht; eine erste Güteverhandlung ist für Juni angesetzt. Die juristischen Schritte folgen auf den massiven Einbruch, bei dem fast alle der 3.250 Kundenfächer in der Filiale Sparkasse Gelsenkirchen-Buer betroffen waren.
Die ersten Entschädigungen bedeuten für die Opfer einen Fortschritt, doch viele warten noch auf eine Lösung. Versicherungsleistungen und laufende Prozesse bieten den Geschädigten eine Perspektive auf Wiedergutmachung. Die Ergebnisse der anstehenden Gerichtsverhandlungen dürften weitere Klagen gegen die Bank beeinflussen.






