Frau gewinnt jahrelangen Rechtsstreit um frühzeitige Arbeitslosenmeldung
14 Monate vor Zahlung gemeldet: weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld - Frau gewinnt jahrelangen Rechtsstreit um frühzeitige Arbeitslosenmeldung
Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen hat nach jahrelangem Rechtsstreit einen Sieg im Kampf um Arbeitslosengeld errungen – obwohl sie sich bereits 14 Monate vor dem eigentlichen Leistungsbeginn arbeitslos melden hatte. Ihr erster Antrag war abgelehnt worden, doch Gerichte verschiedener Instanzen gaben ihr schließlich recht. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob ihre frühzeitige arbeitslos melden trotz der langen Wartezeit bis zum Leistungsbeginn weiterhin Gültigkeit besaß.
Die Frau war am 30. Juni 2019 aus ihrem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, wobei ein Aufhebungsvertrag monatliche Übergangsleistungen vorsah. Bereits Anfang Mai 2019 hatte sie der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass sie ab dem 1. Juli 2020 Arbeitslosengeld beantragen werde. Die formelle Anmeldung und den Antrag auf Leistungen reichte sie schließlich am 28. Juli 2020 ein – doch dieser wurde abgelehnt.
Sie zog vor Gericht, und das Landessozialgericht Essen gab ihr recht. Die Richter urteilten, dass ihre ursprüngliche arbeitslos melden weiterhin gültig sei und sie sich trotz der Verzögerung nicht erneut arbeitslos melden musste. Zudem bestätigten sie, dass sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte, da ihre maßgebliche Rahmenfrist am 30. Juni 2020 begann und bis zum 1. Juli 2018 zurückreichte.
Die Bundesagentur für Arbeit legte Berufung ein, doch das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte das Essener Urteil. Das höhere Gericht entschied, dass keine erneute Anmeldung erforderlich war und die Leistungen ab Juli 2020 hätten gezahlt werden müssen.
Die Urteile bestätigen, dass eine frühzeitige arbeitslos melden auch bei langer Wartezeit bis zum Leistungsbeginn gültig bleiben kann. Die Frau erhält nun rückwirkend die beantragten Leistungen ab Juli 2020. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Konstellationen, in denen Antragsteller sich weit im Voraus für den Bezug von Arbeitslosengeld registrieren.
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