22 December 2025, 04:32

Feiertagsverschlüsse rund um den Jahreswechsel 2025/2026

Eine Gruppe von Menschen in verschiedenen bunten Kleidern, einige halten Schilder, vor einem Eisenzaun mit einem Gebäude mit Glasfenstern, einer Lampe, einer Werbetafel und einem Weihnachtsbaum im Hintergrund.

Feiertagsverschlüsse rund um den Jahreswechsel 2025/2026

Schließzeiten über die Jahreswende 2025/2026

Rundschreiben des Kreises Steinfurt

  1. Dezember 2025

Die Kreisverwaltung Steinfurt bleibt während der Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 geschlossen. Betroffen sind alle Außenstellen sowie die Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine und Tecklenburg. Einige zentrale Dienstleistungen bleiben jedoch auch während der Schließzeit nutzbar, während der Großteil der Präsenzangebote erst im neuen Jahr wiederaufgenommen wird.

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Vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 bleiben die Hauptverwaltung des Kreises und alle Nebenstellen geschlossen. Das Jugendamt hat zusätzlich am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 geschlossen. Bei dringenden Kinderschutzfällen während der regulären Dienstzeiten (8:00 bis 16:30 Uhr) steht die Rufnummer 49 2551 69-1115 zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten ist die Hotline des Evangelischen Erziehungsverbands Münsterland unter 49 5459 98360 erreichbar.

Fahrzeugzulassungen können während der gesamten Schließzeit weiterhin online über das i-Kfz-Portal vorgenommen werden. Zahlreiche weitere digitale Dienstleistungen stehen unter www.kreis-steinfurt.de/onlineservices zur Verfügung. Die Kreisleitstelle bleibt wie gewohnt rund um die Uhr besetzt. Das DA Kunsthaus Kloster Gravenhorst in Hörstel hat am 24., 25., 29. und 31. Dezember 2025 geschlossen. Alle nicht explizit genannten Kreisdienstleistungen werden ab dem 5. Januar 2026 mit Wiedereröffnung der Verwaltung wieder regulär angeboten.

Während der Schließzeit sind die meisten Präsenzdienstleistungen ausgesetzt, digitale Angebote und Notfallkontakte bleiben jedoch aktiv. Ab dem 5. Januar 2026 nehmen alle Behörden den normalen Betrieb wieder auf. Während der Feiertage bietet die Kreisverwaltung keine Notrufbereitschaft an. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, für dringende Anliegen die digitalen Plattformen oder die angegebenen Hotlines zu nutzen.