Fahranfängerin fliegt mit Schokoladen-Ausrede bei Alkoholkontrolle auf
Salvatore HarloffFahranfängerin fliegt mit Schokoladen-Ausrede bei Alkoholkontrolle auf
Fahrverbot für Fahranfängerin nach Alkoholkonsum: Schokolade als Ausrede
Eine 20-jährige Fahranfängerin wurde in der Nacht zum 14. Februar bei einer Verkehrskontrolle im Hagener Stadtzentrum angehalten. Trotz ihrer Behauptung, lediglich alkoholisierte Schokolade verzehrt zu haben, stellten die Beamten eine Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenze fest. In Deutschland gilt für Fahreignungsbewerber in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Der Vorfall ereignete sich gegen 2:50 Uhr, als die Polizei eine routinemäßige Kontrolle durchführte. Die junge Frau unterzog sich zunächst freiwillig einem Atemalkoholtest, der einen Wert von 0,07 Promille ergab. Ein zweiter, rechtlich bindender Test auf der Wache zeigte später einen Anstieg auf 0,09 Promille.
Nach deutschem Recht dürfen Fahranfänger während der Probezeit keinen Alkohol im Straßenverkehr konsumieren. Die Fahrerin wurde daher umgehend an der Weiterfahrt gehindert und erhielt einen Verstoßbescheid wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot.
Die Betroffene bestand darauf, lediglich Schokolade mit Alkohol gegessen zu haben. Die Behörden bestätigten jedoch anhand der Testergebnisse die Ordnungswidrigkeit. Bisher liegen für das Jahr 2024 keine weiteren Meldungen über ähnliche Vorfälle mit Fahranfängern vor.
Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der Alkoholregeln für junge Fahrer in Deutschland. Der 20-Jährigen drohen nun rechtliche Konsequenzen. Solche Verkehrskontrollen bleiben ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.






