04 March 2026, 04:12

Evonik fordert Millionen-Entschädigung für Trump-Zölle auf China-Importe

Ein Schwarz-Weiß-Foto einer Box mit der Aufschrift "Hindenburg-Wiche, Deutschland" mit einer Landkarte im Hintergrund.

Evonik fordert Millionen-Entschädigung für Trump-Zölle auf China-Importe

Evonik prüft Entschädigungsforderungen wegen US-Zöllen auf chinesische Importe

Der deutsche Chemiekonzern Evonik untersucht mögliche Entschädigungsansprüche aufgrund der US-Zölle auf Einfuhren aus China. Zwar ist das Unternehmen nur begrenzt direkt betroffen, doch könnten die Forderungen Kosten in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags abdecken. Der Schritt spiegelt die wachsenden Bedenken über Handelsbeschränkungen wider, die sich auf das Geschäft mit Spezialchemikalien auswirken.

Evonik stellt einen Großteil seiner Chemikalien vor Ort in den USA her, was die Abhängigkeit von Importzöllen verringert. Einige Spezialprodukte wie Methacrylate und Kieselsäure unterliegen jedoch bei Bezug aus China den standardmäßigen 25-Prozent-Zöllen im Rahmen von Section 301. Genauere Angaben zu den in den vergangenen zwei Jahren gezahlten Zöllen liegen nicht vor, da das Unternehmen keine detaillierte Kostenaufschlüsselung nach Produkten veröffentlicht hat.

Trotz der finanziellen Belastung könnten die Zölle Evonik auch zugutekommen, indem sie den Wettbewerb durch chinesische Anbieter verringern. Das Unternehmen setzt sich weiterhin für offene Märkte und freien Handel ein und argumentiert, dass weniger Handelsbarrieren der globalen Chemieproduktion zugutekämen.

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Rechtliche Wege zur Erstattung der Kosten werden nun geprüft. Sollte Evonik den Anspruch geltend machen, könnte dieser Verluste im niedrigen zweistelligen Millionenbereich abdecken – eine formelle Klage wurde jedoch noch nicht eingereicht.

Der mögliche Entschädigungsantrag unterstreicht die finanziellen Auswirkungen der US-Handelspolitik auf internationale Chemieunternehmen. Zwar schützt die lokale Produktion vor einem Teil der Kosten, doch belasten die Zölle weiterhin die Lieferketten. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens könnte Präzedenzfall für die Behandlung handelsbedingter Ausgaben durch andere Unternehmen sein.